WARUM WURDEN SIE VON UNS KONTAKTIERT?
Aufgrund unseres Fachwissens im Bereich Erbrecht in verschiedenen Ländern stellen wir fest, welcher Personenkreis erbberechtigt ist. Dann leiten wir entsprechende Ermittlungen in die Wege, deren Sinn und Zweck es ist, potentielle Erben zu finden.
Wenn Sie von uns kontaktiert wurden, bedeutet das, dass wir Sie als einen potentiellen Erben in einem Nachlassfall betrachten. Ein Vertreter unserer Kanzlei wird ihnen Abschluss einer Vereinbarung anbieten, aufgrund deren GENEATRANSLAT Ihnen Ihren Erbanspruch offenlegen und das ganze Nachlassverfahren in Ihrem Auftrag durchführen wird.
GENEATRANSLAT wird Sorge dafür tragen zu ermitteln, wer erbberechtigt ist, alle erforderlichen Urkunden zu beschaffen, deren Übersetzungen zu liefern und die gesamte Dokumentation legalisieren zu lassen. Die Kanzlei wird auch eidestattliche Erklärungen abgeben, die den gesamten Vorgang der genealogischen Forschungen wiedergeben.
GENEATRANSLAT erhält kein Honorar, solange das Nachlassverfahren nicht abgeschlossen ist. Auch werden von der Kanzlei alle Kosten solange getragen.
© GeneaTranslat Sokolowski s.c.
ERBENERMITTLUNGSKANZLEI
GeneaTranslat Sokołowski s.c.
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